Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten sowohl mit dem ÖV, dem eigenen Auto, oder dem Velo entstanden sein. Beim Abzug von Fahrtkosten gilt es einige Details zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.